
Beispiele: Beschädigungen, Verkommenlassen, übermäßige oder nicht artgerechte Tierhaltung, Cannabisanbau, der über den Eigenkonsum hinausgeht, unterlassener Schönheitsreparaturen, Strafanzeigen oder Beleidigungen gegenüber dem Vermieter, Zahlungsrückstände, Nichtzahlung der Kaution, und ähnliches.
Die Grenzen des Eigenbedarfs sind erst überschritten
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Vorschriften über die Mieterhöhung und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum gelten nicht für Mietverhältnisse über