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Urteile - Außerordentliche Kündigung bei erheblichem Mangel

Schwache Heizung: Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung möglich

  1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung (hier niedrige Temperaturen wegen einer zu schwachen Heizung) ist möglich, wenn zur Reparatur der Heizung eine Frist gesetzt wurde.
  2. Ist zwischen der Mangelanzeige und der späteren Kündigung mehr als ein Jahr vergangen und der Mangel dazu nicht weiter angesprochen worden, muss eine neue Frist zur Behebung des Heizungsmangels gesetzt werden. Unetrlässt der Mieter das, ist die ursprüngliche Kündigung unwirksam.

OLG Braunschweig, Urteil vom 17.09.2015 - 9 U 196/14

Kein Kündigungsgrund: Eine nur gelegentliche Behinderung des Zugangs durch eine Baustelle

Die Minderung der Miete setzt bereits eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache voraus. Das gilt erst recht für die außerordentliche Mieterkündigung. Erschwernisse des Zugangs zur Mietsache geben dem Mieter nur dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Zugang vollständig versperrt ist. Das gilt umso mehr, als der Mieter bei Vertragsschluss über die anstehenden Bauarbeiten durch den Vermieter informiert wurde.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011, 24 U 147/11