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Wohnungseigentumsrecht

Wir können bei Eigentümerversammlungen, Anfechtung von Beschlüssen, Prüfung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie Beratung des Hausverwalters aktiv werden. Wir beantworten Fragen zu den Themen Wohnungseigentum/ Teileigentum sowie zur Abgrenzung zum Sondereigentum.

Fachanwalt Rath bietet umfassende Dienstleistungen rund um ihre Immobilie.

  • Bildung von Wohnungseigentum und Teileigentum;
  • Sondereigentum und Teileigentum;
  • Verwalter und Verwaltungsbeirat;
  • Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Regelungsinstrumente der Eigentümer, Vereinbarungen, Beschlüsse, Gemeinschaftsordnung, Privatautonomie, Öffnungs-klauseln;
  • Wohnungseigentumsrecht, Wohnungserbbaurecht, Dauerwohnrecht, (Moderni-sierende) Instandsetzung;
  • Wohngeld, bauliche Änderungen, Sondernutzungsrecht, zweckwidrige Nutzung;
  • Entziehung des Wohnungseigentums.
  • Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrecht.

Begriffe des WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet die Begriffe Wohnungseigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentum, Beschluss und Vereinbarung wie folgt.

mehr zu Begriffen des WEG

Sondereigentum

Durch die Teilungserklärung wird jedem Teileigentümer das Eigentum an bestimmten Wohnräumen zugewiesen. Sondereigentum entsteht.

mehr zum Sondereigentum

Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft

Hier können Sie nachlesen, welche Rechte und Pflichten dem Wohnungseigentümer zustehen und wie diese gestaltet werden können. Eigentümer können sich Rechte und Pflichten selbst schaffen.

mehr zur Rechtsstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rechte der Eigentümer

Das WEG regelt, welche Veräußerungsbeschränkungen, bestehen, was für Rechte durch Eigentum eingeräumt, welche Pflichten begründet sind und wie der Gebrauch der Gemeinschaftseinrichtungen geregelt werden kann.

mehr zu Rechten der Eigentümer

Hausgeld und Umlagen

Wer zahlt für das Haus, wer für die eigene Wohnung? Was passiert, wenn Hausgeld nicht gezahlt wird?

mehr zu Hausgeld und Umlagen

Eigenverwaltung

Zwar ist dies zu empfehlen, aber die Wohnungseigentümer müssen keinen Hausverwalter bestellen. Wer regelt dann die Angelegenheiten der Hausanlage? Welchen Einfluss kann jeder einzelne Wohnungseigentümer auf die Belange der Gemeinschaft nehmen?

mehr zur Eigenverwaltung

Ausbau, Modernisierung und Wiederaufbau

Was ist der Unterschied zwischen Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung und modernisierender Instandhaltung? Welche Mehrheiten sind jeweils erforderlich? Benötigt jede bauliche Veränderung Einstimmigkeit? Muss jeder Eigenümer zustimmen? Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Wiederaufbau des Hauses nach seiner Zerstörung verlangen?

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Versammlung der Wohnungseigentümer

Wie regeln Wohnungseigentümer ihre Angelegenheiten? Wie kommt ein Beschluss zustande? Wer lädt ein, wer schreibt das Protokoll? Wie wird die Beschlusssammlung geführt?

mehr zur Versammlung der Wohnungseigentümer

Die Hausverwaltung

Wer bestellt den Hausverwalter? Wie bestellt man ihn wieder ab? Welche Aufgaben hat der Verwalter? Welche Befugnisse hat er gegenüber den Eigentümern einerseits und der Gemeinschaft andererseits? Was gilt für Wirtschaftsplan und die Hausgeldabrechnung? Was ist der Beirat?

mehr zum Hausverwalter

Klage - Urteil - Gericht

Was kann ich gegen Beschlüsse unternehmen, die ich für rechtswidrig halte? Wie lange habe ich für die Anfechtungsklage Zeit? Was geschieht vor Gericht? Gegen wen gelten erstrittene Urteile und Vergleiche?

Lesen Sie hier die Antworten